Beleihungswertgutachten von Immobilien

Zur Absicherung von Finanzierungsgeschäften erstellen wir für Kreditinstitute wie Banken und Bausparkassen Beleihungswertgutachten. Dabei richten wir uns streng nach § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Die Verordnung regelt neben fachlichen Vorgaben auch Anforderungen an die Gutachter hinsichtlich:

  • Qualifikation
  • Erfahrung
  • Unabhängigkeit

Unser Büro verfügt über nach den Vorgaben der HypZert GmbH zertifizierte Gutachter (Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke – CIS HypZert (F)).

Ein vorsichtiger Wert

Die Beleihungswertermittlung erfolgt in der Regel im 2-Säulen-Prinzip nach marktgerechten Ermittlungsverfahren:

  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Vergleichswertverfahren

Im Ergebnis liegt der Beleihungswert unterhalb des Verkehrswerts. Denn beim Beleihungswertgutachten fließen keine spekulativen Elemente ein. Es dürfen nur Kriterien berücksichtigt werden, die aus der Vergangenheit und Gegenwart bekannt und sicher sind. Das heißt: Sie erhalten einen langfristig stabilen, konjunkturunabhängigen und somit nachhaltigen Wert.

Beleihungswertgutachten für Kreditnehmer

Bei einem Immobilienkauf erstellt bzw. beauftragt zumeist die Bank das Beleihungswertgutachten. Teilweise werden auch externe BelWertV-konforme Gutachten akzeptiert. In Abstimmung mit Ihrem Finanzinstitut erstellen wir dann direkte, unabhängige Gutachten für Sie.